Kassel/Wiesbaden, 6. März 2026 – Zur Affäre um die Airline „Fischer Air“ am Kassel Airport hat die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Dringlichen Berichtsantrag eingebracht. Der nordhessische Landtagsabgeordnete Sascha Meier fordert umfassende Aufklärung durch die Landesregierung im zuständigen Haushaltsausschuss.
„Es ist inakzeptabel, dass am Kasseler Flughafen Flugverbindungen beworben und im offiziellen Flugplan geführt wurden, obwohl die Airline offenbar über keine gültige Betriebsgenehmigung verfügte. Das wirft gravierende Fragen zur Kontrolle und Steuerung durch das Land Hessen auf“, erklärt Meier.
Im September 2025 hatte der Flughafen öffentlich angekündigt, Fischer Air werde künftig Ferienflugverbindungen ab Kassel anbieten und sogar ein Flugzeug stationieren. In den folgenden Monaten kam es zu wiederholten Verschiebungen. Spätestens im Februar 2026 wurde öffentlich bekannt, dass die Airline über kein gültiges Air Operator Certificate (AOC) verfügt. Medienberichten zufolge waren zu diesem Zeitpunkt bereits Flüge verkauft worden – ohne dass ein einziger Start stattgefunden hatte. Die Verbraucherschutzzentrale übte deutliche Kritik.
Besonders brisant: Andere Flughäfen hatten eine Listung von Fischer Air mangels entsprechender Nachweise von vornherein abgelehnt. Dennoch wurden die Verbindungen am Kassel Airport im Flugplan und auf der Website geführt – obwohl nach bisherigen Erkenntnissen weder eine Genehmigung noch ein belastbarer Vertrag vorlagen. Erst nach Intervention aus dem Umfeld des Aufsichtsratsvorsitzenden, Finanzstaatssekretär Dr. Till Kaesbach, wurden die Einträge entfernt.
Das Land Hessen trägt eine besondere Verantwortung: Es hält 68 Prozent der Anteile an der Flughafen GmbH und stellt den Aufsichtsratsvorsitz. „Wenn das Land Mehrheitsgesellschafter ist und den Aufsichtsratsvorsitz stellt, dann kann es sich bei offenkundigen Organisations- und Kontrollmängeln nicht wegducken“, so Meier.
Mit dem Berichtsantrag verlangen die Grünen detaillierte Auskunft zu folgenden Punkten:
- Steuerung und Kontrolle: Welche Stelle der Landesregierung hat die Intervention zur Bereinigung von Flugplan und Website veranlasst? Wann erfolgte sie, mit welcher Begründung – und warum nicht früher? Welche verbindlichen Kriterien gelten für die Veröffentlichung von Flugverbindungen?
- Prüfung der Airline: Welche Nachweise wurden von Fischer Air vorab eingefordert? Lag eine gültige Betriebsgenehmigung vor? Wurde eine Bonitäts- oder Risikoprüfung durchgeführt?
- Verbraucherschutz: Welche Maßnahmen hat das Land ergriffen, um weitere Buchungen zu verhindern und betroffene Reisende zu unterstützen? Wie bewertet die Landesregierung die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung nicht genehmigter Verbindungen?
- Finanzielle Auswirkungen: Welche Zahlungen, Leistungen oder vertraglichen Verpflichtungen gab es im Zusammenhang mit Fischer Air? Bestehen Regress- oder Schadensersatzansprüche? Schließt die Landesregierung außerplanmäßige Nachschüsse der kommunalen Minderheitsgesellschafter aus?
- Transparenz zu Kosten und Defiziten: Wie hoch waren Verlustausgleiche, Defizitzuschüsse, Abschreibungen und hoheitliche Kosten in den vergangenen fünf Jahren? Wie wurden diese bilanziell gedeckt? Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der ZFL/Klophaus-Studie entstanden und wurde diese extern überprüft?
„Die Menschen in Nordhessen haben Anspruch auf Transparenz und einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld. Wer Flüge ankündigt, muss sicherstellen, dass die rechtlichen und operativen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Alles andere beschädigt das Vertrauen in den Standort und in die öffentliche Hand“, betont Meier abschließend.