Eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag hat alarmierende Defizite in der medizinischen Versorgung für HIV-Prävention und -Behandlung im ländlichen Raum Hessens offengelegt.
Die Ergebnisse zeigen eine dramatische Unterversorgung, insbesondere in Nordhessen.
Im gesamten Regierungsbezirk Nord- Osthessen existieren lediglich vier spezialisierte Arztpraxen – zwei in Kassel und zwei im Schwalm-Eder-Kreis. „Diese völlig unzureichende Infrastruktur steht im klaren Widerspruch zum Grundsatz einer wohnortnahen ärztlichen Versorgung und gefährdet die Gesundheitsversorgung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in der Region“, macht die Kasseler Landtagsabgeordnete Vanessa Gronemann deutlich.
In ihrer Reaktion auf die parlamentarische Anfrage entzieht sich die Hessische Landesregierung ihrer Verantwortung, indem sie lediglich auf die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung verweist. Dieses Vorgehen ignoriert den in der Hessischen Verfassung verankerten Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land.
Der Landtagsabgeordnete Sacha Meier erklärt hierzu: "Die Hessische Verfassung verpflichtet die Landesregierung explizit zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in urbanen und ländlichen Regionen. Dieser Auftrag gilt selbstverständlich auch für die HIV-Prävention und die Behandlung von Menschen mit HIV. Die aktuelle Situation in Nordhessen ist völlig inakzeptabel und zwingt viele Betroffene zu unzumutbar langen Anfahrtswegen, um medizinische Hilfe zu erhalten. Die Landesregierung muss hier umgehend handeln und kann sich nicht hinter formalen Zuständigkeiten verstecken."
Laut den Grünen handelt es sich um eine grundlegende Frage der gesundheitlichen Chancengleichheit. Gronemann dazu: „Die Landesregierung steht in der Pflicht, für alle Hessinnen und Hessen – unabhängig von ihrem Wohnort – eine angemessene Gesundheitsversorgung sicherzustellen.“